Gymnasium

Adressen

Olympia-Morata-Gymnasium

Sprachliches Gymnasium und
Wirtschafts- und Sozial-
wissenschaftliches Gymnasium mit  sozialwissenschaftlichem Profil

Ignaz-Schön-Str. 9
97421 Schweinfurt

Tel: 0 97 21 - 51 369
Fax: 0 97 21 - 51 175

e-Mail: omg@schweinfurt.de
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Alexander-von-Humboldt-
Gymnasium

Naturwissenschaftlich-
technologisches Gymnasium und Sprachliches Gymnasium

Geschwister-Scholl-Str. 4
97424 Schweinfurt

Tel: 0 97 21 - 51 81 00
Fax: 0 97 21 - 51 81 09

e-mail: humboldt-gymnasium@schweinfurt.de
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Walther-Rathenau-
Gymnasium

Naturwissenschaftlich-
technologisches Gymnasium und Wirtschafts- und Sozial-
wissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil

Ignaz-Schön-Str. 7
97421 Schweinfurt

Tel: 0 97 21 - 51 375
Fax: 0 97 21 - 51 560

e-mail: wrg.wrr@schweinfurt.de
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Celtis-Gymnasium

Humanistisches/Sprachliches und Musisches Gymnasium

Gymnasiumstr. 15
97421 Schweinfurt

Tel: 0 97 21 - 67506-0
Fax: 0 97 21 - 67506-22

e-mail: sekretariat@celtis.de
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Termine

Anmeldung
09. - 13. Mai 2016

Probeunterricht
31. Mai - 2. Juni 2016

Grundsätzliches

Das Gymnasium vermittelt die vertiefte allgemeine Bildung und fördert das fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende Denken. Damit legt es die Grundlagen, die für ein Hochschulstudium oder auch eine anspruchsvolle Berufsausbildung erforderlich sind. Es bietet ein breites Fächerprogramm, das sich von sprachlich-künstlerischen über mathematisch-naturwissenschaftliche bis zu gesellschaftswissenschaftlichen Fächern erstreckt. Jeder Schüler erlernt mindestens zwei Fremdsprachen. Von den SchülerInnen wird im steigenden Maße ein hoher Arbeitsaufwand und ausgeprägtes Denk- und Abstraktionsvermögen verlangt. Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 12. Es baut auf der Grundschule auf, schließt mit der Abiturprüfung ab und verleiht die allgemeine Hochschulreife.

Ausbildungsrichtungen

Während in allen Gymnasien in der 6. Jahrgangsstufe mit der 2. Fremdsprache begonnen wird, beginnt mit der 8. Jahrgangsstufe eine Differenzierung der Lerninhalte je nach Ausbildungsrichtung (in Schweinfurt vgl. links):

  • Sprachliches Gymnasium: (mit der Sonderform Humanistisches Gymnasium): Am Sprachlichen Gymnasium erlernen die Schüler drei oder mehr Fremdsprachen, darunter mindestens zwei moderne. Am Humanistischen Gymnasium, der klassischen Form des Sprachlichen Gymnasiums, stehen hingehen die alten Sprachen Latein und Griechisch (neben Englisch) im Mittelpunkt.
  • Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium: Vertiefte Einführung in Mathematik, Physik und Chemie
  • Musisches Gymnasium: Neben Deutsch stehen die Fächer Musik und Kunsterziehung im Vordergrund. Musik ist in allen Jahrgangsstufen Vorrückungsfach.
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium: Am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium werden je nach Profil die Fächer Wirtschafts- und Rechtslehre sowie Wirtschaftsinformatik einerseits oder Sozialkunde sowie die Sozialpraktische Grundbildung andererseits als Schwerpunkte gesetzt.

Aufnahme in das Gymnasium

Wichtig: Das Höchstalter (Stichtag 30. September: Das Kind darf für die 5. Jahrgangsstufe noch nicht 12 sein, für höhere Jahrgangsstufen entsprechend) darf nicht überschritten sein. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Von der Grundschule in die 5. Klasse Gymnasium

  • direkter Übertritt:

    • Notendurchschnitt von 2,33 oder besser aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis (4. Jahrgangsstufe).
    • Als geeignet für den Besuch eines Gymnasiums gelten außerdem Schüler, denen zum Halbjahr oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 das Überspringen der Jahrgangsstufe gestattet worden ist.
  • Übertritt nach Probeunterricht

    • Sind die obigen Bedingungen nicht erfüllt, ist eine Aufnahme über einen erfolgreich abgelegten Probeunterricht möglich (D/M schriftlich und mündlich). Am Probeunterricht müssen auch alle übertrittswilligen Schüler aus staatlich genehmigten Volksschulen (z. B. Montessori-Schule) teilnehmen.
    • Der Probeunterricht ist bestanden bei mindestens einmal Note 3 und 4. Bei zweimal Note 4 können sich Eltern trotzdem für einen Übertritt ihres Kindes auf das Gymnasium entscheiden.
    • Die schriftlichen Aufgaben werden bayernweit einheitlich gestellt.
  • Probeunterricht nicht bestanden: Übertritt in Realschule

    • Wurde im Übertrittszeugnis ein Notendurchschnitt von 2,66 (D/M/HSK) erreicht, der Probeunterricht aber nicht bestanden, so ist der Übertritt an die Realschule möglich.
    • Ist das nicht der Fall, kann der Schüler noch am nachgeholten Probeunterricht der Realschule am Ende der Sommerferien teilnehmen.
  • Weitere Regelungen:

    • Jeder Eignungsnachweis gilt nur jeweils für den Übertritt zum unmittelbar folgenden Schuljahr. Es ist also z. B. nicht möglich, mit einem Übertrittszeugnis aus dem Vorjahr überzutreten.
    • Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.
    • Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums setzt für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und für Aussiedlerschüler grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann.

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Von der Mittelschule 5. Klasse in die 5. Klasse Gymnasium

  • Voraussetzung ist ein Notenschnitt von 2,0 in D/M im Jahreszeugnis. Ein Probeunterricht findet nicht mehr statt (Ausnahme: staatlich genehmigte Schulen)!.

Von der Realschule 5. Klasse in die 5. Klasse Gymnasium

  • Vorrückungserlaubnis und Durchschnittsnote (D/M) bis 2,5 sind Voraussetzung. Ein Probeunterricht findet nicht mehr statt (Ausnahme: staatlich genehmigte Schulen)!

Von der Mittelschule 5. und 6. Klasse in die 6. Klasse Gymnasium

  • Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung mit Probezeit (nur mit Vorrückungserlaubnis). Diese Prüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe. Entscheidender Punkt ist dabei: Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Schülerin oder der Schüler im Unterricht voraussichtlich erfolgreich mitarbeiten kann. (§ 30 GSO).

Von der Realschule 5. und 6. Klasse in die 6. Klasse Gymnasium

  • Uneingeschränkt: Vorrückungserlaubnis und Durchschnittsnote (D/E/M) bis 2,0 im Jahreszeugnis.
  • In allen anderen Fällen nach bestandener Aufnahmeprüfung mit Probezeit. Diese Prüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe. Entscheidender Punkt ist dabei: Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Schülerin oder der Schüler im Unterricht voraussichtlich erfolgreich mitarbeiten kann. (§ 29 und 30 GSO).

Von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule in die 7. Klasse Gymnasium und höher

  • Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung mit Probezeit. Diese Prüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe. Entscheidender Punkt ist dabei: Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Schülerin oder der Schüler im Unterricht voraussichtlich erfolgreich mitarbeiten kann. (§ 30 GSO).

Von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule mit mittlerem Schulabschluss an das Gymnasium

  • Grundsätzlich sind eine Aufnahmeprüfung über alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe abzulegen und eine Probezeit (i.d.R. 1/2 Jahr) zu bestehen. Ausnahmen s.u.
    Höchtstaltersgrenze: bei Eintritt in die 10. Jahrgangsstufe darf am 30. September des jeweiligen Jahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, bei Eintritt in eine Einführungsklasse oder die 11. Jahrgangsstufe das 18. Lebensjahr.
  • in die 10. Klasse des Gymnasium

    • Bei einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern der Mittel-,  Real- oder Wirtschaftsschule entfallen die Aufnahmeprüfung und die Probezeit. (§ 31 Abs. 3 GSO).
    • Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 mit insgesamt mindestens 12 Wochenstunden belegt wird.
  • in die 11. Klasse des Gymnasiums

    • Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können direkt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums eintreten, wenn sie im Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der fortzuführenden Fremdsprache einen Notendurchschnitt von 1,5 oder besser haben und ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule vorgelegt wird, in dem ein über den Mittleren Schulabschluss hinausgehender Leistungsstand bescheinigt wird, der einen erfolgreichen Durchgang erwarten lässt.
    • Aufnahmeprüfung und Probezeit entfallen dann.(§ 31 Abs. 4 GSO)
    • Voraussetzung sind 4 Jahre Unterricht in einer zweiten Fremdsprache
  • Einführungsklasse (§ 31 Abs. 2 GSO)

    • Einführungsklassen stellen eine besondere Form der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums dar. Sie sollen die Schüler in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um ihnen alle Wahlmöglichkeiten offen zu halten, und eine gezielte Förderung in Fächern mit Vorkenntnisdefizite (2. Fremdsprache) und in den verbindlichen Abiturfächern ermöglichen.
      Hier kann Französisch als 2. Fremdsprache erlernt oder unter bestimmten Bedingungen eine bisherige Fremdsprache durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden (sehr sinnvoll, aber Auswirkungen auf Kursprogramm der Oberstufe beachten!).
      Der erfolgreiche Besuch einer Einführungsklasse berechtigt zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums.
      Aufnahmevoraussetzungen:
      • Uneingeschränkte Bestätigung der Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums in einem Gutachten der Mittel-, Real- oder Wirtschaftsschule, an der die 10. Jahrgangsstufe besucht wurde.
    • Die Anmeldung geschieht möglichst kurze Zeit nach Ausgabe des Zwischenzeugnisses an der bisherigen Schule.
    • Zwischen Ende Mai und Mitte Juli gibt das Staatsministerium im Bayerischen Staatsanzeiger und im Beiblatt zum Amtsblatt des Kultusministeriums die Schulen und Orte bekannt, an denen die entsprechenden Klassen aufgrund der Voranmeldezahlen errichtet werden können. (seit 2010 auch am OMG!).

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