Gymnasium

Das „neue bayerische Gymnasium“

aktuelle Informationen, den aktuellen Stand zur „individuellen Lernzeitverkürzung“, zur Oberstufe und zur neuen Einführungsklasse finden sie hier:

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/gymnasium.html

Grundsätzliches

Das Gymnasium vermittelt die vertiefte allgemeine Bildung und fördert das fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende Denken. Damit legt es die Grundlagen, die für ein Hochschulstudium oder auch eine anspruchsvolle Berufsausbildung erforderlich sind. Es bietet ein breites Fächerprogramm, das sich von sprachlich-künstlerischen über mathematisch-naturwissenschaftliche bis zu gesellschaftswissenschaftlichen Fächern erstreckt. Jeder Schüler erlernt mindestens zwei Fremdsprachen. Von den SchülerInnen wird im steigenden Maße ein hoher Arbeitsaufwand und ausgeprägtes Denk- und Abstraktionsvermögen verlangt. Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 13. Es baut auf der Grundschule auf, schließt mit der Abiturprüfung ab und verleiht die allgemeine Hochschulreife.

Ausbildungsrichtungen

Während in allen Gymnasien in der 6. Jahrgangsstufe mit der 2. Fremdsprache begonnen wird, beginnt mit der 8. Jahrgangsstufe eine Differenzierung der Lerninhalte je nach Ausbildungsrichtung (in Schweinfurt vgl. unten):

  • Sprachliches Gymnasium: (mit der Sonderform Humanistisches Gymnasium): Am Sprachlichen Gymnasium erlernen die Schüler drei oder mehr Fremdsprachen, darunter mindestens zwei moderne. Am Humanistischen Gymnasium, der klassischen Form des Sprachlichen Gymnasiums, stehen hingehen die alten Sprachen Latein und Griechisch (neben Englisch) im Mittelpunkt.
  • Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium: Vertiefte Einführung in Mathematik, Physik, Chemie und Informatik.
  • Musisches Gymnasium: Neben Deutsch stehen die Fächer Musik und Kunsterziehung im Vordergrund. Musik ist in allen Jahrgangsstufen Vorrückungsfach.
  • Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium: Fächer Wirtschafts- und Rechtslehre sowie Wirtschaftsinformatik
  • Sozialwissenschaftliches Gymnasium: Politik und Gesellschaft sowie Sozialpraktische Grundbildung

Aufnahme in das Gymnasium

Wichtig: Das Höchstalter (Stichtag 30. September: Das Kind darf für die 5. Jahrgangsstufe noch nicht 12 sein, für höhere Jahrgangsstufen entsprechend) darf nicht überschritten sein. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Vergleiche zum Ganzen:

https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

Von der Grundschule in die 5. Klasse Gymnasium

  • direkter Übertritt:

    • Notendurchschnitt von 2,33 oder besser aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis (4. Jahrgangsstufe).
    • Als geeignet für den Besuch eines Gymnasiums gelten außerdem Schüler, denen zum Halbjahr oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 das Überspringen der Jahrgangsstufe gestattet worden ist.
  • Übertritt nach Probeunterricht

    • Sind die obigen Bedingungen nicht erfüllt, ist eine Aufnahme über einen erfolgreich abgelegten Probeunterricht möglich (D/M schriftlich und mündlich). Am Probeunterricht müssen auch alle übertrittswilligen Schüler aus staatlich genehmigten Volksschulen (z. B. Montessori-Schule) teilnehmen.
    • Der Probeunterricht ist bestanden bei mindestens einmal Note 3 und 4. Bei zweimal Note 4 können sich Eltern trotzdem für einen Übertritt ihres Kindes auf das Gymnasium entscheiden.
    • Die schriftlichen Aufgaben werden bayernweit einheitlich gestellt.
  • Probeunterricht nicht bestanden: Übertritt in Realschule

    • Wurde im Übertrittszeugnis ein Notendurchschnitt von 2,66 (D/M/HSK) erreicht, der Probeunterricht aber nicht bestanden, so ist der Übertritt an die Realschule möglich.
    • Ist das nicht der Fall, kann der Schüler noch am nachgeholten Probeunterricht der Realschule am Ende der Sommerferien teilnehmen.
  • Weitere Regelungen:

    • Jeder Eignungsnachweis gilt nur jeweils für den Übertritt zum unmittelbar folgenden Schuljahr. Es ist also z. B. nicht möglich, mit einem Übertrittszeugnis aus dem Vorjahr überzutreten.
    • Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.
    • Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums setzt für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und für Aussiedlerschüler grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann.

zurück

Von der Mittelschule 5. Klasse in die 5. Klasse Gymnasium

  • Voraussetzung ist ein Notenschnitt von 2,0 in D/M im Jahreszeugnis. Ein Probeunterricht findet nicht mehr statt (Ausnahme: staatlich genehmigte Schulen)!.

Von der Realschule 5. Klasse in die 5. Klasse Gymnasium

  • Vorrückungserlaubnis und Durchschnittsnote (D/M) bis 2,5 sind Voraussetzung. Ein Probeunterricht findet nicht mehr statt (Ausnahme: staatlich genehmigte Schulen)!

Von der Mittelschule 5. und 6. Klasse in die 6. Klasse Gymnasium

  • Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung mit Probezeit (nur mit Vorrückungserlaubnis). Diese Prüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe.

Von der Realschule 5. und 6. Klasse in die 6. Klasse Gymnasium

  • Uneingeschränkt: Vorrückungserlaubnis und Durchschnittsnote (D/E/M) bis 2,0 im Jahreszeugnis.
  • In allen anderen Fällen nach bestandener Aufnahmeprüfung mit Probezeit. Diese Prüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe.

Von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule in die 7. Klasse Gymnasium und höher

  • Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung mit Probezeit. Diese Prüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt und erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe.

Von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule mit mittlerem Schulabschluss an das Gymnasium

  • Grundsätzlich sind eine Aufnahmeprüfung über alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe abzulegen und eine Probezeit (i.d.R. 1/2 Jahr) zu bestehen. Ausnahmen s.u.
  • Höchtstaltersgrenze: bei Eintritt in die 10. Jahrgangsstufe darf am 30. September des jeweiligen Jahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, bei Eintritt in eine Einführungsklasse oder die 11. Jahrgangsstufe das 18. Lebensjahr.
  • in die 10. Klasse des Gymnasium

    • Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern der Mittel-,  Real- oder Wirtschaftsschule entfallen die Aufnahmeprüfung und die Probezeit. (§ 7 GSO).
    • Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 mit insgesamt mindestens 12 Wochenstunden belegt wird.
    • Wer dabei nicht eine 2. Fremdsprache in der Realschule erlernt hat (Zweig IIIa), muss im Lauf der 10. Klasse das Niveau a2/A2+ erreichen und die Nachholfrist wird bis zum Ende des folgenden Schuljahres ausgeweitet. Diese Schülerinnen können nicht in der 11. Jahrgangsstufe ihre 2. Fremdsprache durch eine spätbeginnende Fremdsprache ersetzen (das geht nur in der Einführungsklasse).
  • in die 11. Klasse des Gymnasiums

    • Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können direkt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums eintreten, wenn sie im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern einen Notendurchschnitt von 1,5 oder besser haben. Aufnahmeprüfung und Probezeit entfallen dann. (§ 7 GSO)
    • Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in den Vorrückungsfächern im Abschlusszeugnis findet eine Aufnahmeprüfung nur in den Kernfächern der  Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache statt. Es gibt keine Probezeit. (§ 7 GSO)
    • Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt zwölf Wochenstunden belegt wird.
    • Wenn keine 2. Fremdsprache erlernt wurde, kann nicht eine spätbeginnende Fremdsprache gewählt werden, diese kann nur die 2. Fremdsprache (Zweig IIIa der Realsschule) ersetzen. Es empfiehlt sich dann der Weg über eine Einführungsklasse!
  • Einführungsklasse (§ 7 Abs. 2 GSO)

    • Einführungsklassen stellen eine besondere Form der 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums dar. Sie sollen die Schüler in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um ihnen alle Wahlmöglichkeiten offen zu halten, und eine gezielte Förderung in Fächern mit Vorkenntnisdefizite (2. Fremdsprache) und insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik, die in aller Regel verpflichtende Abiturprüfungsfächer sind, ermöglichen.
      Hier kann Französisch als 2. Fremdsprache fortgeführt oder eine spät beginnende Fremdsprache (Spanisch) erlernt werden, die dann aber bis zum Abitur belegt werden muss.
      Der erfolgreiche Besuch einer Einführungsklasse berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase der Oberstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13). Die Höchstausbildungsdauer für die Jahrgangsstufen 11-13 beträgt 4 Jahre.
      Aufnahmevoraussetzungen:

      • Neben dem mittleren Schulabschluss ein Notendurchschnitt in Deutsch, Englisch und Mathematik von 2,00 oder besser im Abschlusszeugnis.
      • oder ein pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums bestätigt wird.
      • Die SchülerInnen dürfen am 30.9. des Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahmen durch die Schulleitung möglich).
    • Die Anmeldung geschieht bis 1. März an der bisherigen Schule.
    • Die voraussichtlichen Standorte für Einführungsklassen werden jeweils im April im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) für das folgende Schuljahr bekanntgegeben.
    • Neu ist, dass die Einführungsklasse wiederholt werden kann.
    • Seit 2010 gibt es eine Einführungsklasse am OMG!

zurück zu Realschule · zurück zu Wirtschaftsschule

Die Schulberatungsseite des OMG Schweinfurt