G8
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www.gymnasiale-oberstufe-
bayern.de
alles zur Entwicklung der Oberstufe und der neuen Form des Abiturs im G8
www.isb-oberstufegym.de ausführliche Informationen des ISB zur neuen Oberstufen und zu den Seminarfächern
Änderungen in Hinsicht auf die Schullaufbahn
Regelungen für SchülerInnen des G9, die eine Jahrgangsstufe im G8 wiederholen müssen
Zur Erleichterung des Wechsels von der neunjährigen in die achtjährige Form des Gymnasiums, der sich ergibt, wenn ein Kind des letzten G9-Jahrgangs (2010/2011 = 13. Klasse) durchfällt, wurden folgende Regelungen erlassen:- Die Höchstausbildungsdauer bleibt bei 11 Jahren wie im G9.
- Die SchülerInnen gelten nicht als Wiederholungsschüler (das Wiederholungsverbot, das das zweimalige Wiederholen einer Jahrgangsstufe verbietet, greift also nicht.
- Freiwillig ist es möglich, in die nächstniedrigere Jahrgangsstufe zurückzutreten, was nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet wird.
- Die Schulen, in besonderen Fällen auch das Ministerium können Einzelregelungen vornehmen.
- Für Fächer, bei denen sich auf Grund von Lehrplan- und Stundentafelunterschieden durch den Wechsel besondere
Schwierigkeiten ergeben, gilt:
- Die SchülerIn hat binnen einer vom Schulleiter festzulegenden Frist (i.d.R. nicht mehr als ein Jahr) eine Prüfung abzulegen, in der sie nachweisen muss, dass sie im Unterricht erfolgreich mitarbeiten kann.
- Diese Prüfung kann auch in der Teilnahme an einzelnen Schulaufgaben bestehen.
- Bis dahin kann die SchülerIn auf Antrag vom Besuch des Unterrichts oder von Leistungsnachweisen in diesen Fächern befreit werden.
Maßnahmen an der Schnittstelle G9/G8 in der Qualifikationsphase der Oberstufe
Es wird ein größtmögliches Engegegenkommen gegenüber den betroffenen Schülern angestrebt, allerdings sollte vor allem durch intensive Förderung ein Wiederholen möglichst vermieden werden, da ein Wechsel durch die Lehrplanunterschiede problematisch ist.
Entscheidend ist nicht mehr die erworbene Vorrückungserlaubnis im G9, sondern die Frage, welches Jahr wiederholt werden soll: Die G8-Oberstufe (11 und 12) muss komplett durchlaufen werden.
- Im September 2011 wird es einen zentralen Nachtermin für den letzten G9-Jahrgang geben.
- Es wird einen zweiten Schritt zur Zulassung zur Abiturprüfung geben.
- Bei Fragen wenden Sie sich unbedingt an die Oberstufenbetreuer, die immer die neuesten Informationen besitzen!
(zurück zur Seite Möglichkeiten/Jahrgang)
Regelungen für den doppelten Abiturientenjahrgang 2011
Die Abiturprüfungen werden zeitlich versetzt: Das Abitur des G9 wird März/April 2011 stattfinden, für das G8 im üblichen Zeitraum Mai/Juni. Begleitende Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass ein Studium schon im Sommer aufgenommen werden kann (Näheres s. www.gymnasiale-oberstufe-bayern.de).
